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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Katarina Mihal-Fotografie

Stand: 27.09.2026

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1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über fotografische Leistungen zwischen Katarina Mihal-Fotografie, nachfolgend „Fotografin“ genannt, und ihren Kunden.

 

1.2 Kunde kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

 

1.3 Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung sowie der bei Vertragsschluss geltenden Leistungs- und Preisbeschreibung.

 

1.4 Individuell zwischen der Fotografin und dem Kunden vereinbarte Regelungen haben Vorrang vor diesen AGB.

 

1.5 Maßgeblich ist die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages einbezogene Fassung dieser AGB.

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2. Vertragsschluss und Buchung

 

2.1 Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern dient der Information und Aufforderung zur Buchungsanfrage.

 

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich Fotografin und Kunde über die wesentlichen Leistungen und den Termin geeinigt haben und die Buchung von der Fotografin bestätigt beziehungsweise ein Angebot der Fotografin vom Kunden angenommen wurde.

Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, Nachricht, Buchungssystem oder in anderer eindeutig erklärter Form erfolgen.

 

2.3 Soweit bei der Buchung eine Anzahlung vereinbart wird, gelten die im jeweiligen Angebot beziehungsweise in der Buchungsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen.

 

2.4 Der Kunde erhält vor oder bei Vertragsschluss die Möglichkeit, diese AGB einzusehen und von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

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3. Leistungsumfang und fotografischer Stil

 

3.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket beziehungsweise dem individuellen Angebot.

 

3.2 Die Fotografin erbringt ihre Leistung nach professionellen fotografischen und gestalterischen Standards.

Die Auswahl der Motive und Aufnahmen sowie insbesondere Perspektive, Bildausschnitt, Lichtführung, Farbgestaltung, Tiefenschärfe, Bildwirkung und Bearbeitungsstil liegen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs im fotografischen und künstlerischen Ermessen der Fotografin.

 

3.3 Der Kunde kennt den fotografischen und gestalterischen Stil der Fotografin insbesondere aus ihrem Portfolio, ihrer Website und ihren veröffentlichten Arbeiten und akzeptiert mit der Buchung einen entsprechenden kreativen Gestaltungsspielraum.

 

3.4 Eine ausschließlich subjektive Abweichung vom persönlichen Geschmack des Kunden stellt keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit und der vereinbarte Leistungsumfang eingehalten wurden.

 

3.5 Bestimmte Posen, Gesichtsausdrücke, Lichtstimmungen, Hintergründe, Perspektiven oder einzelne Motive sind nur dann konkret geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

3.6 Insbesondere bei Shootings mit Kindern, Tieren oder größeren Personengruppen kann ein bestimmtes Verhalten, eine bestimmte Mimik oder das Entstehen eines bestimmten Motivs nicht garantiert werden.

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4. Mindestbuchung bei Shootings mit nachträglicher Bildauswahl

 

4.1 Bei Shootings, bei denen der Kunde nach dem Fototermin zwischen mehreren Bildpaketen beziehungsweise Bildmengen wählen kann, wird mit der Buchung mindestens das bei Vertragsschluss angebotene beziehungsweise vereinbarte Basispaket verbindlich gebucht.

 

4.2 Das Basispaket stellt sowohl den verbindlichen Mindestleistungsumfang als auch die Mindestvergütung für das gebuchte Shooting dar.

Eine Buchung des Shootings ohne eine entsprechende Mindestabnahme ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

 

4.3 Nach dem Shooting kann der Kunde entsprechend der bei Vertragsschluss geltenden Preisgestaltung zusätzliche Bilder oder ein größeres Paket erwerben.

 

4.4 Ein Upgrade auf ein größeres Paket oder auf die vollständige Galerie erfolgt ausschließlich aufgrund einer ausdrücklichen Auswahl oder Bestellung des Kunden. Das bloße Ausbleiben einer Auswahl oder Rückmeldung führt insbesondere nicht automatisch zum Erwerb eines größeren oder des teuersten Pakets.

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5. Vorauswahl und Auswahlgalerie

 

5.1 Die Fotografin trifft nach dem Shooting eine professionelle und gestalterische Vorauswahl der entstandenen Aufnahmen.

Nicht technisch oder gestalterisch geeignete Aufnahmen, Testaufnahmen, Fehlbelichtungen, unscharfe Aufnahmen, Aufnahmen mit geschlossenen Augen, Dubletten, nahezu identische Serienbilder und vergleichbare Aufnahmen können dabei aussortiert werden.

 

5.2 Soweit eine Bildauswahl durch den Kunden vorgesehen ist, erhält dieser anschließend Zugang zu einer persönlichen Auswahlgalerie.

 

5.3 Die Auswahlgalerie steht grundsätzlich für 14 Kalendertage ab Bereitstellung zur Verfügung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

5.4 Der Kunde hat innerhalb dieses Zeitraums mindestens die im verbindlich gebuchten Basispaket enthaltene Anzahl von Bildern auszuwählen.

 

5.5 Erfolgt innerhalb der Auswahlfrist keine vollständige Auswahl, erhält der Kunde eine Erinnerung sowie eine zusätzliche Auswahlfrist von 7 Kalendertagen.

In der Erinnerung wird darauf hingewiesen, dass die Fotografin nach Ablauf dieser zusätzlichen Frist berechtigt ist, die im Basispaket enthaltenen Bilder selbst auszuwählen.

 

5.6 Erfolgt auch innerhalb der zusätzlichen Frist keine vollständige Bildauswahl, ist die Fotografin berechtigt, die im gebuchten Basispaket enthaltene Anzahl von Bildern nach eigenem fotografischen und gestalterischen Ermessen auszuwählen und dem Kunden bereitzustellen.

Der Vergütungsanspruch für das verbindlich gebuchte Basispaket bleibt davon unberührt.

 

5.7 Eine unterlassene Bildauswahl oder ausbleibende Rückmeldung stellt keine Stornierung eines bereits durchgeführten Shootings dar.

 

5.8 Eine verspätete Bildauswahl kann entsprechend zu einer späteren Bearbeitung beziehungsweise Bereitstellung der finalen Bilder führen.

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6. Zusatzbilder und Paket-Upgrades

 

6.1 Zusatzbilder und größere Bildpakete werden entsprechend der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste beziehungsweise dem individuellen Angebot berechnet.

 

6.2 Zusatzbilder oder Paket-Upgrades gelten erst dann als verbindlich bestellt, wenn der Kunde diese ausdrücklich ausgewählt beziehungsweise bestätigt hat oder einen entsprechend als zahlungspflichtig erkennbaren Bestellvorgang abgeschlossen hat.

 

6.3 Nach verbindlicher Bestellung zusätzlicher Bilder oder eines größeren Pakets kann die Auswahl nicht allein deshalb rückgängig gemacht werden, weil sich der Kunde nachträglich für eine geringere Bildanzahl entscheidet.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

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7. Bedeutung von „alle Bilder“ oder „gesamte Galerie“

 

7.1 Wird ein Paket mit „allen Bildern“, der „gesamten Galerie“ oder einer vergleichbaren Bezeichnung angeboten, umfasst dies sämtliche von der Fotografin nach professionellen, technischen und gestalterischen Kriterien für die finale Kundengalerie ausgewählten und bearbeiteten Bilder.

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7.2 Nicht umfasst sind sämtliche während des Shootings ausgelösten Aufnahmen, aussortierte Bilder, Testaufnahmen, technisch oder gestalterisch ungeeignete Aufnahmen, Mehrfachaufnahmen, unbearbeitete Dateien oder RAW-Dateien.

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8. Auswahlbilder, Wasserzeichen und Screenshots

 

8.1 Die Bilder innerhalb einer Auswahlgalerie dienen zunächst ausschließlich der Sichtung und Bildauswahl durch den Kunden.

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8.2 Soweit Vorschaubilder mit einem Wasserzeichen, Logo oder einem vergleichbaren Schutz versehen sind oder noch nicht vom Kunden erworben wurden, werden daran keine Nutzungsrechte eingeräumt.

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8.3 Nicht erworbene Vorschaubilder dürfen ohne Zustimmung der Fotografin insbesondere nicht veröffentlicht, öffentlich zugänglich gemacht, weitergegeben oder anderweitig genutzt werden.

Dies gilt auch für Screenshots, Bildschirmaufnahmen oder andere Vervielfältigungen der Auswahlbilder.

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9. Bildbearbeitung und RAW-Dateien

 

9.1 Der Kunde erhält ausschließlich die im gebuchten beziehungsweise nachträglich ausgewählten Leistungsumfang vorgesehenen, fertig bearbeiteten Bilddateien.

 

9.2 Die Fotografin führt die Bildauswahl und Bearbeitung entsprechend ihrem eigenen fotografischen und gestalterischen Stil durch.

Der Kunde kennt diesen Stil insbesondere aus dem Portfolio, der Website und den veröffentlichten Arbeiten der Fotografin und akzeptiert einen entsprechenden kreativen und gestalterischen Spielraum.

 

9.3 Die konkrete Bearbeitung, insbesondere hinsichtlich Farbgebung, Kontrast, Helligkeit, Schwarz-Weiß-Umsetzung, Bildausschnitt und sonstiger gestalterischer Elemente, liegt innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs im künstlerischen Ermessen der Fotografin.

Eine ausschließlich subjektive Abweichung vom persönlichen Geschmack des Kunden stellt keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit und der vereinbarte Leistungsumfang eingehalten wurden.

 

9.4 Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Dateien, RAW-Dateien, aussortierter Aufnahmen oder sonstiger Arbeitsdateien besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

 

9.5 Zusätzliche Retuschen oder nachträgliche Änderungswünsche, die über den vereinbarten Bearbeitungsumfang hinausgehen, können nach vorheriger Abstimmung als zusätzliche Leistung berechnet werden.

 
10. Preise und Zahlung

 

10.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Maßgeblich sind insbesondere das individuelle Angebot, die Buchungsbestätigung und die bei Vertragsschluss geltende Leistungs- und Preisbeschreibung.

 

10.2 Bei Shootings mit nachträglicher Bildauswahl besteht mindestens der Vergütungsanspruch für das verbindlich gebuchte Basispaket. Die spätere Auswahl zusätzlicher Bilder oder eines größeren Pakets erhöht die Vergütung entsprechend.

 

10.3 Die Rechnung wird entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang beziehungsweise nach Abschluss der Bildauswahl erstellt.

Erfolgt keine Auswahl, kann die Rechnung nach Ablauf der Auswahlfrist und der zusätzlichen Frist auf Grundlage des

gebuchten Basispakets erstellt werden.

 

10.4 Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.

 

10.5 Die finalen Bilddateien können bis zur vollständigen Zahlung der hierfür fälligen Vergütung zurückbehalten werden, soweit dem keine gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.

 

10.6 Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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11. Fahrtkosten und sonstige Zusatzkosten

 

11.1 Fahrtkosten, Locationkosten, Eintrittsgebühren, Genehmigungen, Versandkosten oder sonstige Zusatzleistungen werden berechnet, wenn dies vor der Buchung vereinbart wurde oder sich die Kosten aus einer dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilten Preisregelung ergeben.

 

11.2 Unvorhersehbare Zusatzkosten werden nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Kunden berechnet, soweit nicht eine sofortige Entscheidung zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich ist und die Kosten angemessen sind.

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12. Termine, Verspätungen und Mitwirkung des Kunden

 

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, rechtzeitig zum vereinbarten Termin zu erscheinen und erforderliche Informationen für die Durchführung des Shootings rechtzeitig mitzuteilen.

 

12.2 Verspätet sich der Kunde aus einem von ihm zu vertretenden Grund, verlängert sich die vereinbarte Shootingzeit nicht automatisch.

Ist aufgrund nachfolgender Termine oder sonstiger Umstände keine Verlängerung möglich, kann sich die tatsächlich zur Verfügung stehende Shootingzeit entsprechend verkürzen.

Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon grundsätzlich unberührt, soweit die Fotografin zur vereinbarten Zeit zur Leistung bereit war.

 

12.3 Der Kunde unterstützt eine angemessene Mitwirkung der von ihm zum Shooting mitgebrachten beziehungsweise eingeladenen Personen.

Kann eine bestimmte Aufnahme aufgrund fehlender oder verweigerter Mitwirkung einer zu fotografierenden Person nicht erstellt werden, stellt dies keinen von der Fotografin zu vertretenden Mangel dar.

 

12.4 Soweit der Kunde eine bestimmte Location vorgibt, ist er für erforderliche Zugangs-, Fotografier- oder Nutzungsgenehmigungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Fotografin diese Aufgabe übernimmt.

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13. Absage oder Kündigung durch den Kunden

 

13.1 Möchte der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin absagen, soll die Absage möglichst frühzeitig in Textform erfolgen.

 

13.2 Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

 

13.3 Soweit der geschlossene Vertrag rechtlich als Werkvertrag einzuordnen ist und der Kunde diesen vor vollständiger Leistungserbringung kündigt, richten sich die Vergütungsfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

13.4 Bereits tatsächlich angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, beispielsweise für eine ausdrücklich im Kundenauftrag reservierte Location, Genehmigung oder besondere Ausstattung, können im gesetzlich zulässigen Umfang in Rechnung gestellt werden.

 

13.5 Erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin oder so verspätet, dass das Shooting nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden kann, gelten die gesetzlichen Vergütungs- und Schadensersatzregelungen.

Eine Vertragsstrafe wird hierfür nicht vereinbart.

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13.6 Ist das Shooting bereits vollständig durchgeführt worden, bleibt die vereinbarte Mindestvergütung auch dann bestehen, wenn der Kunde anschließend keine Bilder auswählt oder den Auftrag nicht weiterführen möchte.

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14. Krankheit, Wetter und sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse

 

14.1 Bei Outdoor-Shootings können Wetterbedingungen die sinnvolle Durchführung des Shootings erheblich beeinträchtigen.

Sind die Wetterbedingungen aus fachlicher Sicht ungeeignet, können Fotografin und Kunde einen Ersatztermin vereinbaren.

 

14.2 Muss ein Shooting aufgrund einer Erkrankung der Fotografin oder aufgrund anderer von ihr nicht vorhersehbarer und nicht vermeidbarer Umstände verschoben werden, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten.

 

14.3 Ist ein Ersatztermin nicht möglich oder für eine Vertragspartei nicht zumutbar, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unter Berücksichtigung der Haftungsregelungen unberührt.

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14.4 Die Fotografin kann im Verhinderungsfall einen geeigneten Ersatzfotografen vorschlagen. Eine Übertragung des Auftrags auf einen anderen Fotografen erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.

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15. Bereitstellung und Bearbeitungszeit

 

15.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird die Auswahlgalerie bei regulären Portrait-, Paar-, Kinder- und Familienshootings üblicherweise innerhalb von etwa 2 bis 3 Wochen nach dem Shooting bereitgestellt.

 

15.2 Bei Hochzeiten, Veranstaltungen, umfangreichen Shootings oder individuell vereinbarten Projekten kann die Bearbeitungszeit abweichen. Maßgeblich ist in diesem Fall die im Angebot beziehungsweise bei der Buchung kommunizierte Bearbeitungszeit.

 

15.3 Eine Bearbeitungs- oder Lieferzeit stellt nur dann einen verbindlichen Fixtermin dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

15.4 Verzögert sich die Fertigstellung aufgrund einer verspäteten Bildauswahl, fehlender Informationen, erforderlicher Freigaben oder sonstiger notwendiger Mitwirkung des Kunden, verschiebt sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

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16. Dateiformat, Bildschirmdarstellung und Fremdprodukte

 

16.1 Die finalen Bilder werden in dem vereinbarten digitalen Dateiformat beziehungsweise der vereinbarten Auflösung bereitgestellt.

 

16.2 Die Darstellung von Farben, Helligkeit und Kontrast kann abhängig von Bildschirm, Smartphone, Drucker, Papier, Farbprofil oder verwendetem Dienstleister unterschiedlich ausfallen.

Geringfügige Abweichungen, die ausschließlich auf nicht kalibrierte Endgeräte oder die Verarbeitung durch einen Drittanbieter zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der gelieferten Bilddatei dar.

 

16.3 Für die Qualität von Fotoabzügen, Fotobüchern oder sonstigen Produkten, die der Kunde selbst bei einem Drittanbieter bestellt, ist die Fotografin nicht verantwortlich, soweit ein etwaiger Fehler nicht bereits in der von ihr gelieferten Datei vorhanden war.

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17. Speicherung und Datensicherung

 

17.1 Nach erfolgreicher Bereitstellung beziehungsweise Übergabe der finalen Bilddateien ist der Kunde für deren dauerhafte Datensicherung verantwortlich.

Es wird empfohlen, die Dateien an mindestens zwei voneinander unabhängigen Speicherorten zu sichern.

 

17.2 Eine dauerhafte Archivierung der Bilddateien durch die Fotografin ist nicht Bestandteil des Auftrags, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

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17.3 Die Fotografin bewahrt die finalen Bilddateien nach Abschluss eines Auftrags in der Regel freiwillig für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten auf.

Hieraus entsteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Archivierungsdauer oder auf eine spätere erneute Bereitstellung.

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18. Mängel und Reklamationen

 

18.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

 

18.2 Der Kunde wird gebeten, erkennbare technische Fehler oder Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang möglichst zeitnah nach Erhalt der Bilder mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung erfolgen kann.

Diese Bitte schränkt gesetzliche Rechte und Fristen des Kunden nicht ein.

 

18.3 Eine Reklamation, die ausschließlich auf einer nachträglichen Änderung des persönlichen Geschmacks oder auf dem bereits bei Buchung erkennbaren fotografischen und gestalterischen Stil der Fotografin beruht, begründet für sich allein keinen Mangel, sofern die vereinbarte Beschaffenheit und der vereinbarte Leistungsumfang eingehalten wurden.

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19. Urheberrecht

 

19.1 Das Urheberrecht an den von der Fotografin erstellten Fotografien verbleibt bei der Fotografin.

 

19.2 Dem Kunden werden ausschließlich die für den jeweiligen Vertragszweck vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt.

 

19.3 Die vereinbarten Nutzungsrechte an den final erworbenen Bildern werden grundsätzlich nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung eingeräumt.

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20. Nutzungsrechte bei privaten Shootings

 

20.1 Bei privaten Familien-, Paar-, Kinder-, Schwangerschafts-, Portrait- und vergleichbaren Shootings erhält der Kunde an den erworbenen Fotografien ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private, nicht kommerzielle Zwecke.

 

20.2 Dies umfasst insbesondere die private Speicherung, private Vervielfältigung, Herstellung von Fotoabzügen sowie die Veröffentlichung auf eigenen privaten Social-Media-Profilen.

 

20.3 Eine geschäftliche, gewerbliche, werbliche oder sonstige kommerzielle Nutzung ist von diesem Nutzungsrecht nicht umfasst und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 

20.4 Bei einer Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken ist die Fotografin – soweit technisch möglich und zumutbar – als „Katarina Mihal-Fotografie“ zu nennen beziehungsweise das entsprechende Social-Media-Profil zu verlinken oder zu markieren.

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21. Nutzungsrechte bei Business- und kommerziellen Aufträgen

 

21.1 Bei Businessportraits und sonstigen gewerblichen Fotoaufträgen richtet sich der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte vorrangig nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise dem gebuchten Paket.

 

21.2 Soweit ein Businesspaket ausdrücklich die kommerzielle Nutzung für die eigene Website und eigene Social-Media-Kanäle beinhaltet, erhält der Kunde hierfür nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht zur Eigenwerbung auf diesen Kanälen.

 

21.3 Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für bezahlte Werbeanzeigen, umfangreiche Werbekampagnen, Produktwerbung, Printkampagnen, Weitergabe an andere Unternehmen, Agenturen, Verlage oder Plattformen oder die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit sie nicht bereits ausdrücklich im gebuchten Paket enthalten ist.

 

21.4 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, werden einfache und keine ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt.

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22. Bearbeitung und Veränderung der Bilder durch den Kunden

 

22.1 Technisch erforderliche Größenänderungen sowie übliche Zuschnitte für Social-Media-Formate sind zulässig, sofern dadurch der Charakter der Fotografien nicht wesentlich verändert wird.

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22.2 Eine weitergehende Bearbeitung oder Verfremdung, insbesondere durch starke Farbfilter, umfangreiche Retuschen, Composings, Entfernung wesentlicher Bildbestandteile oder KI-basierte Veränderungen, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin, soweit eine solche Bearbeitung nicht bereits ausdrücklich vereinbart oder durch das eingeräumte Nutzungsrecht gestattet wurde.

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22.3 Die Verwendung der Fotografien zum Training generativer KI-Systeme oder zur Erstellung daraus abgeleiteter künstlich erzeugter Werke ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Bestandteil der eingeräumten Nutzungsrechte.

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23. Veröffentlichung durch die Fotografin

 

23.1 Die Buchung eines Fotoshootings allein berechtigt die Fotografin nicht automatisch dazu, personenbezogene Fotografien des Kunden oder anderer abgebildeter Personen für Website, Portfolio, Social Media, Werbung oder sonstige öffentliche Veröffentlichungen zu verwenden.

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23.2 Eine solche Veröffentlichung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Einwilligung der hierzu berechtigten Person beziehungsweise aufgrund einer sonstigen gesetzlichen Berechtigung.

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23.3 Die Erteilung oder Nichterteilung einer Einwilligung zur Veröffentlichung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Durchführung oder den Preis des gebuchten Shootings, sofern nicht im konkreten Einzelfall ausdrücklich und transparent etwas anderes vereinbart wurde.

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24. Besondere Regelungen für Hochzeiten und Veranstaltungen

 

24.1 Bei Hochzeiten, Feiern und Veranstaltungen richtet sich die fotografische Begleitung nach dem vereinbarten Zeitraum und dem tatsächlichen Ablauf der Veranstaltung.

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24.2 Die Fotografin kann nicht gewährleisten, dass jede anwesende Person, jeder Programmpunkt oder jeder spontane Moment fotografisch festgehalten wird.

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24.3 Der Kunde informiert die Fotografin möglichst rechtzeitig über besonders wichtige Programmpunkte, Gruppenbilder, Personen oder sonstige Aufnahmen, deren fotografische Dokumentation ihm besonders wichtig ist.

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24.4 Einschränkungen durch Veranstaltungsorte, Standesämter, Kirchen, Geistliche, Sicherheitsvorschriften, Veranstalter oder andere berechtigte Dritte sind von der Fotografin zu beachten.

Soweit bestimmte Aufnahmen deshalb nicht möglich sind und die Fotografin dies nicht zu vertreten hat, stellt dies keinen Mangel ihrer Leistung dar.

 

24.5 Erhebliche Änderungen des ursprünglich vereinbarten zeitlichen Ablaufs können zu einer Anpassung der fotografischen Begleitung führen.

Zusätzliche Begleitzeiten werden nur nach entsprechender Abstimmung und gemäß der vereinbarten beziehungsweise mitgeteilten Vergütung berechnet.

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25. Rechte abgebildeter Personen

 

25.1 Der Kunde stellt sicher, dass Personen, die er gezielt zu einem privaten Shooting mitbringt oder zur Teilnahme einlädt, mit ihrer Teilnahme und der Anfertigung der vereinbarten Fotografien einverstanden sind beziehungsweise erforderliche Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter vorliegen.

 

25.2 Dies ersetzt nicht die gegebenenfalls erforderliche gesonderte Einwilligung zur späteren öffentlichen Veröffentlichung von Personenbildern durch die Fotografin.

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26. Geschenkgutscheine

 

26.1 Entgeltlich erworbene Wertgutscheine werden mit ihrem ausgewiesenen Wert auf eine bei der Fotografin gebuchte Leistung angerechnet.

 

26.2 Wertgutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden.

 

26.3 Haben sich die Preise der gewünschten Leistung seit Ausstellung des Gutscheins geändert, bleibt der auf dem Gutschein ausgewiesene Geldwert bestehen.

Eine Differenz zwischen Gutscheinwert und aktuellem Preis der gewünschten Leistung ist vom Kunden zu bezahlen.

 

26.4 Ein Gutschein begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Wunschtermin. Termine werden nach Verfügbarkeit vereinbart.

 

26.5 Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.

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27. Widerrufsrecht

 

27.1 Bei Verbraucherverträgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht.

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27.2 Soweit für den jeweiligen Vertrag eine gesetzliche Widerrufsbelehrung erforderlich ist, wird diese dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt.

Diese AGB ersetzen eine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung nicht.

 

27.3 Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.

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28. Haftung

 

28.1 Die Fotografin haftet uneingeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

28.2 Bei leicht fahrlässig verursachten sonstigen Schäden haftet die Fotografin bei Verletzung einer wesentlichen

Vertragspflicht nur bis zur Höhe des Schadens, der bei einem Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbar ist.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

28.3 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

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29. Datenschutz

 

29.1 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

 

29.2 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu eingesetzten Dienstleistern und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Katarina Mihal-Fotografie.

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30. Schlussbestimmungen

 

30.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht eingeschränkt werden.

 

30.2 Gegenüber Unternehmern kann der Sitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 

30.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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